Häufige Fragen

Mitgliedschaft

Wann ist die Mitgliedschaft bei der ulmer heimstätte erforderlich?  
Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, ist die Mitgliedschaft erforderlich. Der Genossenschaft treten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei.

Sparen dürfen nur unsere Mitglieder und deren Angehörige gemäß § 15 AO (Abgabenordnung).

Sofern ein Familienangehöriger von Ihnen bereits Mitglied ist, können Sie auch sparen, ohne selbst Mitglied zu werden.

Wie viel kostet die Mitgliedschaft?  
Beim Eintritt in die ulmer heimstätte müssen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 160 € zeichnen. Hinzu kommt ein Eintrittsgeld (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 25 €. Gleichzeitig wird ein Sparkonto auf Ihren Namen eröffnet, auf das Sie mindestens 5 € einzahlen müssen. Für den Geschäftsanteil, der auf Ihr Mitgliedskonto gebucht wird, erhalten Sie eine gewinnabhängige Dividende. Diese wird Ihrem Sparbuch jährlich nach der Vertreterversammlung gutgeschrieben.
Wie viele Anteile darf ein Mitglied zeichnen?  
Ein Mitglied darf höchstens 13 Geschäftsanteile pro Haushalt zeichnen. Das entspricht der maximalen Anzahl an Geschäftsanteilen die zur Anmietung einer Wohnung erforderlich sind. Damit sichern wir die Gleichbehandlung aller Mitglieder, ein zentraler Gedanke der Genossenschaft.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?  
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende (Ende des Geschäftsjahres) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wann werden die Geschäftsanteile nach Kündigung ausgezahlt?  
Die fristgemäß gekündigten Geschäftsanteile werden unmittelbar nach Feststellung der Bilanz in der Vertreterversammlung im Folgejahr ausbezahlt. Die Vertreterversammlung findet im ersten Halbjahr des Folgejahres statt.
Wie kann im Todesfall über Geschäftsanteile verfügt werden?  
Die Auszahlung der Geschäftsanteile im Todesfall unterliegt bestimmten gesetzlichen Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Rund ums Geld - die Spareinrichtung

Wie werde ich Sparer bei der ulmer heimstätte?  
Die Spareinrichtung können alle Mitglieder der ulmer heimstätte und deren Familienangehörige nutzen. Sie möchten bei uns Sparen, sind aber noch nicht Mitglied bei uns und auch keiner Ihrer Familienangehörigen? Dann bewerben Sie sich einfach um die Mitgliedschaft bei uns. Sofern Sie keinen Wohnungswunsch haben, können Sie sich als "sparendes Mitglied" bewerben. In diesem Fall müssen Sie beim Eintritt einen Geschäftsanteil über 160 € zeichnen.

Die Voraussetzung um sparendes Mitglied zu werden, ist der Abschluss einer Geldanlage von mindestens 2.500 € oder ein Ratensparvertrag.

Wer gehört zu den Familienangehörigen?  
Zu den Angehörigen zählen:
  1. Verlobte
  2. Ehegatten
  3. Verwandte/Verschwägerte gerader Linie
  4. Geschwister
  5. Kinder der Geschwister
  6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten
  7. Geschwister der Eltern
  8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und –kinder)
Welche Sparformen gibt es?  
Wir bieten Ihnen eine Reihe von Anlagemöglichkeiten. Für Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wie kann ich bei Ihnen Geld anlegen?  
Zur Kontoneuanlage ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie persönlich vorbei kommen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihre Identifikationsnummer mit. Für Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wie kann ich Geld auf mein Sparkonto überweisen?  
Sie können Geld überweisen. Wenn Sie Geld überweisen wollen, teilen wir Ihnen gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Bareinzahlung ist momentan nicht möglich.
Kann ich mir von meinem Sparbuch online oder telefonisch Geld überweisen lassen?  
Nein, alle Auszahlungen oder Überweisungen müssen in das Sparbuch eingetragen werden. Deshalb sind Verfügungen nur gegen Vorlage des Sparbuches am Schalter möglich. Alternativ kann die Verfügung auch mit einem schriftlichen Auftrag dem beigefügten Sparbuch erfolgen.
Wird meine fällige Geldanlage automatisch verlängert?  
Nein, nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Nach Ablauf der Zinsvereinbarung wird das Konto mit 3-monatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Wünschen Sie eine erneute Zinsfestschreibung, kommen Sie bitte mit dem Sparbuch bei uns vorbei.
Wie lange kann ich über meine gekündigte Geldanlage verfügen?  
Zum Kündigungstermin steht Ihnen das gekündigte Guthaben 30 Tage zur Verfügung. Nach 30 Tagen wird das Sparkonto wieder mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt. Von Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart wird - ohne Kündigung bis zu 2.000 € innerhalb eines Kalendermonats verfügt werden.
Kann ich jederzeit über mein Sparguthaben verfügen?  
Nein, die Verfügbarkeit Ihres Sparguthabens hängt von der Sparform Ihres Kontos ab. Bei Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist sind monatlich 2.000 € verfügbar. Beträge die darüber hinaus gehen müssen entsprechend rechtzeitig gekündigt werden. Bei Ratensparverträgen ist keine Verfügung möglich, ebenso bei Konten mit Zinsfestschreibung. Ausnahme stellt das Wachstumssparen dar. Bei dieser Anlageform können Sie nach Ablauf eines Jahres monatlich über 2.000 € verfügen oder die gesamte Summe mit einer 3-monatigen Frist kündigen.
Wie kann ich jemandem für mein Sparkonto Vollmacht erteilen?  
Bitte kommen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen bei uns vorbei. Bitte bringen Sie Ihre Sparbücher und für beide einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Vom Bevollmächtigten benötigen wir außerdem die Identifikationsnummer.
Wie hoch darf der Freistellungsauftrag sein?  
Insgesamt darf die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge 801 € bei Alleinstehenden bzw. 1.602 € bei Verheirateten nicht übersteigen.

Mieten

Wie sieht das Mietangebot der ulmer heimstätte aus und wo befinden sich die Mietobjekte?  
Die ulmer heimstätte besitzt 2.506 Wohnungen, die sich im Stadtgebiet Ulm und in Erbach befinden. Angeboten werden Wohnungen mit unterschiedlichsten Größen, Zuschnitten und Ausstattungen. Viele dieser Wohnanlagen verfügen über Hausmeisterservice. Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie hier.
Wie werde ich Mieter bei der ulmer heimstätte?  
Wie Sie Mieter werden, erfahren Sie aus unserer Informationsseite Das Heimstättenmodell.
Muss ich bei Anmietung einer Wohnung Geschäftsanteile zeichnen?  
Jedes Mitglied hat einmalig einem Grundanteil in Höhe von 160 € zu zeichnen. Bei Anmietung einer Wohnung sind zwei weitere Geschäftsanteile und zusätzlich zwei Geschäftsanteile pro Zimmer zu zeichnen.
Sind die Mieten bei der ulmer heimstätte günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt?  
Die Mieten der ulmer heimstätte orientieren sich am Mittelwert des Ulmer Mietspiegels. Sie sind häufig günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt.
Was muss ich tun, wenn ich als Mieter der ulmer heimstätte in eine andere Wohnung ziehen möchte?  
Gerne beraten wir Sie persönlich über einen Wohnungswechsel. Vereinbaren Sie hierzu einfach während unseren Öffnungszeiten einen Termin mit unserem Kundencenter. Alternativ finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote hier auf unserer Internetseite oder auf www.immobilienscout24.de.  Sollten Sie dort ein für Sie passendes Angebot finden, bewerben Sie sich bitte hierauf.
Bietet die ulmer heimstätte auch „Betreutes Wohnen“ an?  
Nein, eine solche Wohnform bietet die ulmer heimstätte bisher noch nicht an. Jedoch haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, über unsere Kooperation mit der BruderhausDiakonie und unserer Sozialberaterin Nora Damiche beratende Hilfe und Unterstützung zu bekommen.  Mit diesem Angebot wollen wir eine Hilfestellung im täglichen Leben geben und ein längeres Verbleiben in der gewohnten Umgebung ermöglichen.
Mehr Informationen zu unserer Sozialberatung finden Sie hier. 
Gibt es Mehrgenerationenhäuser?  
Ja, die ulmer heimstätte hat drei Mehrgenerationenhäuser. Eines befindet sich in der Weststadt, eines am Eselsberg und eines in der Warndtstraße. Alle drei Häuser weisen ein differenziertes Wohnungsangebot auf und haben jeweils einen Gemeinschaftsraum, der für unterschiedliche Aktivitäten genutzt wird. Eine Gemeinwesenarbeiterin koordiniert die Angebote, am Eselsberg in Kooperation mit der Stiftung Liebenau und der Stadt Ulm und in der Weststadt mit dem Verein Mehrgenerationenwohnen Ulm-Weststadt e.V. In der Warndtstraße ist der Verein aktiv gemeinsam Wohnen eV. (agw) aktiv. 

Mietvertrag

Darf ich eine Satellitenantenne anbringen?  
Nein, alle Wohnungen verfügen über Kabelanschluss. Die monatlichen Kosten des Kabelanschlusses werden über die Betriebskosten abgerechnet. Die Programmauswahl, auch an ausländischen Sendern, ist sehr groß. Das Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen soll nicht durch Satellitenantennen beeinträchtigt werden.
Warum kommt die Betriebskostenabrechnung so spät?  
§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB sieht vor, dass die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter mitzuteilen ist. Da die ulmer heimstätte Betriebskostenabrechnungen für rund 2.506 Wohnungen erstellen muss, können nicht alle Mietverhältnisse gleichzeitig abgerechnet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist wird jedoch immer eingehalten.
Warum ist die Betriebskostenabrechnung so hoch?  
Die Preisentwicklung für Wasser, Strom und Gas schlägt sich auch auf die umlagefähigen Nebenkosten des Mieters nieder. Die Energiekosten, die uns von den Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, rechnen wir eins zu eins, entsprechend dem Verbrauch, mit unseren Mietern ab. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, werden die monatlichen Vorauszahlungen der Betriebskostenabrechnung angepasst.
Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?  
Die Haltung von Tieren ist genehmigungspflichtig. In der Regel werden übliche Haustiere wie Hunde und Katzen genehmigt. Wir behalten uns aber eine Einzelfallentscheidung vor.

Sie möchten sich ein Haustier anschaffen? Dann schreiben Sie uns bitte. Ihr/e Hausbetreuer/in wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Neue Heizkostenverordnung  
Mit dem Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung sollen die Mieter die Möglichkeit haben, sich mindesten monatlich über ihren Verbrauch von Heiz- und Warmwasserenergie zu informieren.

Der Bestand der ulmer heimstätte ist bereits mit fernauslesbaren Zählern von Ista Deutschland GmbH ausgestattet (bis auf drei Ausnahmen).

Durch die Ista-App können wir unseren Mietern, die sich auf der App registriert haben, unkompliziert die Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen.

Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie die Daten auch postalisch erhalten. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundencenter auf.

Reparaturen, Mieter-Service, Tipps

An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Reparatur melden möchte?  
Bei Reparaturen wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter. Dieses erreichen sie vormittags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags außer freitags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr bzw. donnerstags bis 18.00 Uhr unter Fon 0731 93553-30. Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie unseren Notdienst bei Notfällen unter Fon 0175 7715335.
Welche Dienstleistungen erbringen die Regiehandwerker der ulmer heimstätte?  
Unser Regiebetrieb besteht aus Heizungs-/Sanitärinstallateuren, einem Schreiner und einem Maler. Sie übernehmen gerne kleinere Reparaturen für Sie oder verschiedene andere Arbeiten wie z. B. das Anschließen einer Spüle. Mit unserem Schlüsseldienst helfen wir Ihnen weiter, falls Sie sich einmal ausschließen sollten. Über die erbrachten Dienstleistungen, die wir zu fairen Konditionen abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung.
Kann der Monteur auch nach 17.00 Uhr kommen oder am Samstag?  
Unsere Handwerker kommen in der Regel montags bis donnerstags zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr, freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Donnerstags können auch spätere Termine vereinbart werden.
Ich möchte einen Laminatboden in meine Wohnung verlegen. Sind solche Mietereinbauten zulässig?  
Im Prinzip ja. Mietereinbauten wie z. B. Laminatböden oder Holzdecken müssen allerdings von uns genehmigt werden. Bitte informieren Sie uns deshalb schriftlich vor Einbau über Ihr Vorhaben. Wir werden Sie dann umgehend benachrichtigen. Mit der Genehmigung verpflichten Sie sich aber, die Mietereinbauten bei Auszug zurückzubauen, außer Ihr Nachmieter übernimmt die Ausstattung und Rückbauverpflichtung.
Müssen mechanische Lüfter gewartet werden?  
Die Förderleistung von Lüftungsgeräten hängt im Wesentlichen vom Verschmutzungsgrad der Filter ab. Um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist deshalb eine regelmäßige Wartung erforderlich. Die Wartung ist ganz einfach durchzuführen und wird von jedem Mieter selbst ausgeführt.

Die Filtermatte im Lüfter sollte einmal im Monat gereinigt (ausklopfen oder absaugen) und einmal jährlich aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden. Einen neuen Filter erhalten unsere Mieter kostenlos in unserem Kundencenter oder bei unseren Hausmeistern.

Wie oft müssen technische Geräte wie Boiler oder Gasgeräte gewartet werden?  
Die Wartungsintervalle von technischen Geräten sind gesetzlich vorgeschrieben oder wegen ihrer Funktionsfähigkeit bzw. Lebensdauer erforderlich. Gasleitungen und –geräte werden alle zwei Jahre,  Wasserfilter halbjährlich gewartet. Die Boilerentkaltung wird alle drei Jahre und bei jedem Mieterwechsel durchgeführt.
Wer führt die Wartung durch und wer bezahlt diese?  
Die Wartung wird von uns beauftragt. Über den Termin informieren wir Sie rechtzeitig. Die Kosten der Wartung von Gasleitungen in der Wohnung, Gasgeräten, Wasserfiltern und Boilerentkalkungen müssen von den Mietern übernommen werden. Sie werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Dagegen trägt die ulmer heimstätte die Kosten für den E-Check und die Wartung der Gasleitungen im Haus.
Was soll ich tun, wenn mein Heizkörper nicht warm wird bzw. wenn er heizt obwohl er aus ist?  
Die Stufen 1 bis 5 des Thermostatventils sagen grundsätzlich nichts über die Heizleistung des Heizkörpers aus, sondern sind die Voreinstellungen für die gewünschte Raumtemperatur. Die einzelnen Stellungen sind auf folgende Werte vorprogrammiert:
Einstellung I * 1 2 3 4 5 I
Raumtemperatur ca. 5°C 7,5°C 12°C 15°C 18°C 21°C 24°C 26°C

Diese Temperaturangaben können leicht differieren, je nach Lage des Heizkörpers bzw. des Ventils und Raumgröße. Wenn also bereits eine Raumtemperatur von 18° C überschritten ist, wird der Heizkörper auf die Einstellung 3 nicht reagieren und kalt bleiben. Wird eine Raumtemperatur von ca. 21° C gewünscht, ist das Ventil auf Stellung 4 zu bringen, der Heizkörper heizt jetzt bis zum Erreichen der 21° C Raumtemperatur und schaltet dann ab. Er schaltet erst wieder ein, wenn die Temperatur von 21° C unterschritten wird. Diese Vorgänge können sich etwas verzögern, da der Heizkörper nicht sofort warm wird und umgekehrt auch längere Zeit zum Abkühlen braucht.

Außerdem sind die Thermostatventile mit einer so genannten „Frostschutzsicherung“ ausgestattet. Das heißt, ein Heizkörper kann warm werden, obwohl er ausgeschaltet ist. Damit wird das Einfrieren und Platzen von Heizleitungen verhindert.

Was soll ich bei Störungen der Warmwasserbereitung bei Gas- und Elektrodurchlauferhitzern tun?  
Zum Schutz gegen Überhitzungsschäden sind Durchlauferhitzer mit einer Wassermangel-Sicherung versehen. D. h. fliest zu wenig Wasser durch den Wärmetauscher, schaltet das Gerät ab. Die Ursache des geringen Wasserdurchflusses ist häufig die Verschmutzung der Perlatoren (Wassersiebchen am Ende des Wasserhahns) an den Entnahmenstellen. Daher bitte immer zuerst die Perlatoren reinigen bzw. ersetzen bevor ein Schaden gemeldet wird.

Da Ulm sehr hartes Wasser hat, macht es Sinn, die Perlatoren zur Vorsorge alle sechs Monate über Nacht in verdünnte Essig- oder Zitronensäure zu legen.

Wie wird der Rauchwarnmelder auf Funktion getestet?  
Die Rauchwarnmelder sind VdS-geprüft und arbeiten mit einer effizienten fest integrierten 10-Jahres-Batterie. Die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder wird einmal jährlich von der Firma Minol getestet. In der Warndtstraße übernimmt die Überprüfung der Rauchwarnmelder die Firma Ista. 
Wie heize und lüfte ich richtig?  
Ein richtiges Heiz- und Lüftverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Heizen und Lüften beachten sollten:

Richtig Heizen: Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Morgens die Heizung abstellen und abends voll aufdrehen bringt keine Ersparnis und kein gesundes Raumklima. Türen zu weniger beheizten Räumen halten Sie bitte stets geschlossen. Die Luftzirkulation sollte nicht unterbunden werden, indem Möbelstücke direkt an die Wände gerückt werden. Das ist besonders an Außenwänden wichtig. Lassen Sie einen Mindestabstand von 5 cm, besser noch 10 cm zu diesen Wänden. Um die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht zu verhindern, beachten Sie bitte, dass sich keine zu langen Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel vor den Heizkörpern befinden. Durch solche Wärmestaus erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen und bei verbrauchsabhängiger Abrechnung kann Ihr Heizkostenverteiler einen bis zu 20 % höheren Verbrauchsanteil registrieren.

Richtig Lüften: Bedarfsgerecht und energiebewusst lüften Sie mit der „Stoßlüftung“. Öffnen Sie Fenster und Türen ca. 10 Minuten um einen Durchzug zu erreichen. Die verbrauchte Luft entweicht und es geht nur sehr wenig Wärme verloren. Diese Lüftung sollte mehrmals am Tag wiederholt werden, jedoch mindestens morgens und abends. Bitte vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und Lüften durch Kippen der Fenster. Gekippte Fenster verursachen einen deutlich höheren Wärmeverlust gegenüber einer gezielten „Stoßlüftung“ und fördern in vielen Fällen Schimmelbildung.

Hygrometer zum Messen der Luftfeuchtigkeit können Sie in unserer Sparabteilung gegen eine geringe Gebühr erwerben.

Weitere Informationen in unserer Broschüre zum Download finden Sie hier.