In starker Gemeinschaft

Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Als Genossenschaft vermieten wir ausschließlich an unsere Mitglieder. Unseren Mitgliedern und ihren Familienangehörigen steht auch unsere Spareinrichtung mit ihren attraktiven Angeboten offen.

Genossenschaften basieren auf demokratischen Grundsätzen. Bei uns hat jedes Mitglied aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der Mitgliedervertreter. Damit sind alle Mitglieder gleichberechtigt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Mitgliedsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Sie beschließt über wesentliche Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied kann sich für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einsetzen und damit an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.

Mit Eintritt in die Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil. Weitere Anteile sind für die Anmietung einer Wohnung erforderlich, die Anzahl ist von der Anzahl der Räume der angemieteten Wohnung abhängig. Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zu Gute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.

Als Miteigentümer am genossenschaftlichen Eigentum trägt jedes Mitglied auch Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem Lebensumfeld.

Wie Sie Mitglied werden können und weitere Informationen rund um die Mitgliedschaft erfahren Sie im Downloadbereich rechts.